Bozen, die deutsche StVO und die R-FGÜ

Aussichtspunkt Schlern

Bozen müsste eigentlich in sämtlichen Statistiken und Listen weit oben erscheinen, die Fahrrad- und Fussgängerinfrastruktur bewerten. Es werden allerdings immer nur Metropolen berücksichtigt, dazu zählt die Landeshauptstadt Südtirols mit ihren gut 100.000 Einwohnern nicht. Umso erstaunlicher, was dort so alles auf die Beine gestellt wurde. Inklusive dem vermutlich schrägsten Fußgängerübergang der Welt!

Schräg ist einerseits der Ort, andererseits die Ausführung im Wortsinne: Der Zebrastreifen sorgt für einen gefahrlosen Übergang der Strada Provinziale 99 nach Jenesien auf Höhe des Reichrieglerhofs und sichert so allen Wanderern, die die Guntschapromenade hinabsteigen wollen das Überleben. Etwas versetzt liegt der Einstieg zur Promenade und der Fußgängerüberweg verläuft in einem Winkel von etwa 130 Grad – die einzelnen Streifen wurden entsprechend verzerrt aufgebracht, sodass Autofahrer aus beiden Richtungen der langgezogenen Hangkurve nicht übermäßig überrascht werden. Ein konvexer Spiegel gibt den Fußgängern etwas Sicherheit.

Ein Blick in die deutsche Straßenverkehrsordnung offenbart, was ohnehin zu vermuten war: in Deutschland wäre dies nicht möglich. Und zwar weil „Fußgängerüberwege möglichst so angelegt werden sollten, dass die Fußgänger die Fahrbahn auf dem kürzesten Wege überschreiten.“ Und weil „Die Anlage von Fußgängerüberwegen in der Regel nur in Frage kommt, wenn auf beiden Straßenseiten Gehwege vorhanden sind.“ Sprich innerhalb geschlossener Ortschaften. Die Details regeln die R-FGÜ – die offiziellen und landesweit gültigen „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“, deren Paragraphen unter anderem insistieren: „Die Anlage eines FGÜ setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer voraus.“ …Pustekuchen!

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